Seit der Etablierung der Röntgengeräte hat sich die Technologie stets weiterentwickelt und die Notwendigkeit des Einsatzes von Strahlenschutzmitteln (Bleischürzen) wurde in den vergangenen Jahren zunehmend in Frage gestellt.
Mit Oktober 2024 wurde nun die Medizinische Strahlenschutzverordnung (§ 31) dahingehend geändert, dass diese per Gesetz für alle Patientengruppen nicht mehr erforderlich sind.
Wir freuen uns, dass wir unseren PatientInnen dadurch eine angenehmere Behandlung bieten können.
Sollten Sie dennoch beim Röntgen eine Bleischürze wünschen, so teilen Sie dies bitte unserem Personal mit.