
Schnarchtherapie
6. Juni 2018
Mundyhgiene
15. Juli 2018

Ab 1. Juli 2018 tritt folgende Neuerung bei den Zahnleistungen der österreichischen Versicherungen ein:
Mundhygiene für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendlichen zwischen dem 10. und vollendeten 18. Lebensjahr wird seitens der KK einmal jährlich eine Mundhygiene übernommen. Bei Kinder und Jugendlichen die sich in einer kieferorthopädischen Behandlung befinden (festsitzende Zahnspange) werden zwei Mundhygienen pro Jahr übernommen.
In unserer Ordination sind dafür 25 Minuten pro Patient eingeplant.
Die Mundhygiene beinhaltet:• Bei Bedarf Aufklärung über Zahn- und Zahnfleischerkrankungen mit Vermeidungsempfehlungen
• Motivation bzw Remotivation
• bedarfsorientierte Evaluierung der Putztechnik bzw Interdentalraumreinigung
• Instruktionen zur effektiven häuslichen Muhy
• Entfernung der supragingivalen (über dem Zahnfleisch) befindlichen Beläge bzw Zahnstein
• medizinische Fluoridierung und oder Spülung
Bei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (nicht nur bei Milchzähnen wie bisher), Schwangere (MutterKindpass) und Stillende ( Mutterkindpass und Stillbestätigung oder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr des Babys) werden weiße Zementfüllungen (Glasionomerfüllungen) von den KK übernommen.
!! In unserer Ordination werden Kunstoffüllungen als spezielles Service gelegt ( längere Lebensdauer, bessere Ästhetik) !!